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Gesetzliche Krankenversicherungen:

Die Kosten einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, sofern die Indikation (also eine behandlungsbedürftige Problematik) durch den Therapeuten festgestellt wird. Die ersten fünf Sitzungen (die sogenannte Probatorik) können ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse in Anspruch genommen werden, und dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und einer Klärung Ihres Anliegens. Im Anschluss an die Probatorik wird ein ausführlicher Therapieantrag bei der Kasse eingereicht, die dann über die Bewilligung der weiteren Therapie entscheidet.

Private Krankenversicherung und Beihilfe:

Mit privaten Krankenversicherungen sowie mit der Beihilfe, bei der Beamte versichert sind, ist eine Abrechnung möglich. Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es eine Vielzahl von Tarifen, die die Kassenleistung einer Psychotherapie in unterschiedlichem Umfang abdecken. Vor Aufnahme einer Psychotherapie ist es daher erforderlich, dass Sie sich bei Ihrer Versicherung über die Bedingungen erkundigen. Dabei unterstütze ich Sie gerne! Die Höhe des Honorars ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.

Privatliquidation, Selbstzahler:

Werden die Kosten für eine Psychotherapie von Ihrer privaten Kasse nicht erstattet, oder möchten Sie aus anderen Gründen die Kosten lieber selbst übernehmen, entfällt das Antragsverfahren. Die Höhe des Honorars orientiert sich an den Sätzen der gesetzlichen Krankenversicherungen.